Oberkrämer-Immobilien Serviceseite - immobilien-oberkraemer

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Oberkrämer-Immobilien Serviceseite

Informationen zum Widerrufsrecht


Wie war es? 
Man hat noch in der guten alten Tageszeitung am Wochenende -zuerst Sonntags, später dann Sonnabends- den Immobilienteil aufmerksam gelesen und bei Interesse an einem Objekt zum Telefon gegriffen und den Makler angerufen. Nachdem man seine Kontaktdaten durchgesagt hatte, wurde vom Makler meist die Adresse des Objektes benannt oder gleich ein Besichtigungstermin vereinbart oder am Montag ein Exposé verschickt. Ganz einfach! Wenn man die angebotene Immobilie dann gekauft hat wurde die Provision vom Käufer an den Makler gezahlt und fertig!

Wie ist es? 
Man hat 24 Stunden am Tag, 7 Tage in der Woche und 365 Tage im Jahr die Möglichkeit, online nach der passenden Immobilie zu suchen. Findet man etwas Interessantes dann wird zumeist eine email mit einer Anfrage verschickt, einige rufen auch gleich den Makler an, damit das in Frage kommende Haus oder Grundstück nicht von anderen weggeschnappt wird. Auch hier wird dann oft genug gleich ein Besichtigungstermin vereinbart oder zumindest die Adresse der Immobilie übermittelt.

Was viele Immobiliensuchende nicht wissen:
Sofern der Makler in seiner Annonce angibt, daß er die Immobilie zu einem bestimmten Kaufpreis zzgl. Käuferprovision anbietet kommt in beiden Fällen bereits bei der Kontaktaufnahme durch den Interessenten, sofern es sich um einen Verbraucher handelt, ein Maklervertrag zustande. 
Genau: Nimmt der Kaufinteressent (Verbraucher) außerhalb der Geschäftsräume des Maklers in Kenntnis des Provisionsverlangens durch den Makler Kontakt zu diesem auf und verlangt das Tätigwerden des Maklers, das wäre z.B. der ganz normale Besichtigungstermin oder das simple Übersenden eines Exposés, kommt ein Maklervertrag zustande. 
Das ist ja an sich nichts auch nicht schlimm, denn es war ja bekannt, daß der Makler vom Käufer im Erfolgsfall eine Provision verlangen wird. Kurz und salopp gesagt lautet der Maklervertrag: Kauft der Interessent das angebotene Objekt muss er dem Makler die vorab verlangte Provision zahlen, ganz einfach. Im Umkehrschluss heißt das natürlich auch: Kauft der Interessent die angebotene Immobilie nicht muss er auch nichts bezahlen. Auch ganz einfach. Geld verlangen darf der Makler nur, wenn er dies vorher explizit geäußert und mit dem Interessenten so vereinbart hat. Das ist bis hierher an sich keine große Angelegenheit. Das war früher so und ist heute so.

In beiden oben genannten Fällen geht eigentlich alles kurz und schmerzlos. Es gibt eine Annonce, einen oder mehrere Besichtigungstermin(e), einen Notarvertrag und alles wird gut...Alles in allem recht unbürokratisch und ohne viel Umwege machbar.

Das war einmal, denn irgendwann ist der Politik und den Verbraucherschützern aufgefallen, dass der Maklervertrag ja über eine gewisse Distanz zustande gekommen ist. Somit wäre ja das Fernabsatzrecht anwendbar und es gelten gewisse Verbraucherschutzregeln, was an sich ja nichts Böses ist. Nun, genauer gesagt seit dem 13.06.2014, wurde es dann aber doch ein wenig aufwendiger für alle Beteiligten. 

Wie ja allgemein bekannt ist, kann man z.B. Dinge, die man im Internet bestellt hat (also aus der Ferne), einfach wieder zurück schicken. Das ist nichts weiter, als den Kaufvertrag zu widerrufen. Sie kennen das, kaum hat man die Bestellung abgeschlossen gibt es erst einmal eine seitenlange email mit einer Widerrufsbelehrung und weiteren dahingehenden Informationen. Man hat ja schließlich 14 Tage lang ein Widerrufsrecht. Macht ja auch Sinn, wenn z.B. die bestellten Schuhe nicht passen muss man sie eben zurück schicken, man konnte sie ja schließlich vorab nicht anprobieren. Das muss einfach so sein, keine Frage.

Genau das gilt nun auch für Maklerverträge, die wie oben erwähnt außerhalb der Geschäftsräume des Maklers zustande gekommen sind. Sie als Interessent haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht zum Maklervertrag. Sie könnten also den Maklervertrag widerrufen, nachdem Sie bereits z.B. schon Kontakt mit dem Eigentümer hatten. In der Folge hieße das, das kein Vertrag zustande gekommen ist und Sie somit auch die Provision nicht zahlen müssten. Das haben Makler naturgemäß nicht so gerne. 

Das bedeutet in der Folge, daß auch Sie bei Kontaktaufnahme zum Makler von diesem ersteinmal mit einer Widerrufsbelehrung versorgt werden. Wie gesagt, Sie wollten eigentlich nichts weiter als die Adresse der Immobilie, ein Exposé und/oder einen Besichtigungstermin, das war´s. Wie schön einfach war es einmal...? Nun müsste sich der Makler eigentlich wieder hinlegen und 14 Tage warten, bis Ihr Widerrufsrecht erloschen ist. Sicher macht das einen ganz besonders guten Eindruck bei Ihnen, wenn sich der geneigte Makler einfach nicht bei Ihnen meldet. Aber nicht ganz so witzig ist die Tatsache, daß das Haus oder Grundstück bis dahin vielleicht schon verkauft ist, denn vor Ihnen haben sich ja schon mehrere Interessenten gemeldet, deren Widerrufsrecht vielleicht schon abgelaufen ist oder die auf ihr Widerrufsrecht verzichtet haben.

Also, das Problem ist benannt, wo ist die Lösung? 
Wieder ganz einfach: Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass Sie eine sog. "Verzichtserklärung" auf Ihr Widerrufsrecht abgeben können. Hier teilen Sie dem Makler ganz explizit mit, daß er doch bitte auf ausdrückliches Verlangen von Ihnen sofort mit seiner Arbeit anfangen soll, daß Sie auf Ihr Widerrufsrecht verzichten und dass Ihnen bekannt ist, daß Sie bei vollständiger Vertragserfüllung Ihr Widerrufsrecht verlieren. 

Der Text der Verzichtserklärung könnte so lauten:

Ich bin einverstanden und verlange ausdrücklich, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Maklertätigkeit beginnen.
Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch Sie mein Widerrufsrecht verliere.

_____________________________________________
Ort, Datum und Unterschrift

Sie können dies natürlich auch selbst frei formulieren, aber ob es dann kürzer wird...?

Im Klartext sagen Sie damit letztendlich: Lieber Makler, ich will nicht vom Maklervertrag zurücktreten und zahle dir die vereinbarte Provision sofern ich das angebotene Objekt kaufe. Wenn ich nicht kaufe dann bezahle ich auch nichts, Punkt. Die Besichtigung ist ja wohl umsonst, zumindest bei mir ist das so.
An sich ist auch das keine große Sache, jedoch besteht seitens der Interessenten stets eine gewisse Skepsis, wenn man gleich etwas unterschreiben soll. Verständlich. Natürlich denkt man dann, warum soll ich denn jetzt schon etwas unterschreiben? Ich will mir doch nur das Haus oder Grundstück ansehen oder ein Exposé haben. Zurecht sind Sie da skeptisch, das kann ich gut nachvollziehen. Aber ein seriöser Makler wird Ihnen das sicher in aller Ruhe erklären. 
Und: Es führt leider kein Weg daran vorbei, sofern Sie nicht erst nach 14 Tagen das Exposé erhalten oder einen Besichtigungstermin vereinbaren möchten.

Um es einfach mal abschließend kurz zusammenzufassen: 
Neu ist eigentlich nur, daß Sie seit 2014 auf Ihr gesetzliches Widerrufsrecht hingewiesen und darüber belehrt werden. Für einige Unsicherheit sorgt die Tatsache, daß Sie beim Makler gleich etwas unterschreiben sollen, nämlich eine Verzichtserklärung auf Ihr Widerrufsrecht, wenn Sie sofort einen Termin vereinbaren oder die Adresse erfahren möchten.

Viele Interessenten habe mir gegenüber geäußert, daß Sie befürchten, doch irgendetwas bezahlen zu müssen. 

Daher an dieser Stelle der ausdrückliche Hinweis:
Ich verlange von keinem Interessenten Geld nur für Besichtigungen oder Übersendungen von Exposés. Eine Provision von Ihnen als Interessent und späteren Käufer müssen Sie an mich nur dann bezahlen, wenn im Exposé oder auf der Homepage ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass ich vom Käufer eine Provision verlange und Sie die angebotene Immobilie auch tatsächlich kaufen. Ansonsten müssen Sie an mich garantiert keine zusätzliche Provision zusätzlich zum angebotenen Kaufpreis bezahlen! 
Sie haben also durch die Abgabe der Verzichtserklärung nichts zu befürchten. 

Ein weiterer Weg ist der kürzere: 
Sie begeben sich ganz einfach in die Geschäftsräume des Maklers und schließen dort den Maklervertrag. In diesem Fall steht Ihnen dann kein Widerrufsrecht zu. Das ist vergleichbar mit dem Paar Schuhe, welches Sie ja im Schuhgeschäft anprobieren könnten. Wie man allerdings einen Makler anprobiert hat sich mir aber bis heute nicht erschlossen... ;-)
Bei mir ist das allerdings sehr einfach, da ich nur Immobilien in Oberkrämer anbiete und hier auch mein Büro, zentral gelegen in Vehlefanz, habe. Zwecks Besichtigung müssen Sie ja eh´ nach Oberkrämer fahren, dann können Sie ganz einfach vorher kurz bei mir vorbeischauen und wir klären die Formalitäten. Bitte vorab aber unbedingt anrufen ( 03304 - 203 54 54 ), damit ich auch da bin...

Oft ist es bei mir auch so, daß die Maklerprovision vom Verkäufer übernommen wird. In diesem Fall haben Sie als Interessent bzw. Verbraucher kein Widerrufsrecht, da ich von Ihnen ja gar keine zusätzlichen Zahlungen verlange.

Die entsprechenden Schriftstücke finden Sie hier:

Sofern Sie also ausdrücklich verlangen, dass ich sofort mit meiner Tätigkeit beginne, Ihnen also ein Exposé mit Adresse zukommen lassen soll oder Sie einen Besichtigungstermin wünschen drucken Sie einfach die Verzichtserklärung aus, füllen diese kurz aus, scannen sie ein und mailen (oder faxen unter 03304 - 203 54 56 oder schicken) mir diese. 

Oder Sie kommen in mein Büro in Vehlefanz. 

Zum Ende noch einen herzlichen Dank, daß Sie sich die Zeit genommen haben, dies alles durchzulesen. Ich hoffe, hiermit etwas Klarheit in den Bürokratiedschungel Europa gebracht zu haben. Bitte nicht vergessen: Ich habe diese Gesetze nicht gemacht... ;-)

Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, also Oberkrämer-Immobilien Andreas H. Kallmeier, Bärenklauer Straße 2, 16727 Oberkrämer, Telefonnummer: 03304 - 203 54 54, Faxnummer: 03304 - 203 54 56, E-Mail-Adresse: info@immobilien-oberkraemer.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts
Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An 
Oberkrämer-Immobilien Andreas H. Kallmeier 
Bärenklauer Straße 2
16727 Oberkrämer

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
 Bestellt am (*)/ erhalten am (*)
 Name des/der Verbraucher(s)
 Anschrift des/der Verbraucher(s)
 Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
 Datum
(*) Unzutreffendes streichen.




_______________________________________________________________________________________________
Ort, Datum, Unterschrift(en)



Nachweisbestätigung

Sofern Sie sich für ein Objekt interessieren, welches ich Ihnen als für den Käufer provisionspflichtig anbiete, also Kaufpreis zzgl. Käuferprovision, benötige ich von Ihnen bei der Besichtigung des Objektes eine sog. "Nachweisbestätigung". Mit dieser Bestätigung sichern Sie mir gegenüber zu, daß Sie bei Abschluß eines notariellen Kaufvertrages über das angebotene Objekt die vereinbarte Käuferprovision an mich zahlen und daß Sie zur Kenntnis genommen haben, daß die Provision mit Abschluß des notariellen Kaufvertrages fällig ist.

Auch hier gilt wieder: Solange Sie keinen Kaufvertrag unterschreiben müssen Sie nichts an mich zahlen, erst mit Unterschrift unter den notariellen Kaufvertrag müssen Sie eine Provision bezahlen.


Kostenlose Werteinschätzung Ihres Hauses oder Grundstücks

Beim Verkauf Ihrer Immobilie geht es natürlich auch darum, von Anfang an den richtigen Preis zu finden und auch anzubieten. So können teure Fehler vermieden werden, indem Sie gleich auf einen ortsansässigen Profi setzen, um einen realistischen Wert bzw. Verkaufspreis für Ihr Haus oder Grundstück zu finden. 

Es ist in vielen Fällen nicht zielführend, einen Makler zu beauftragen, der sich vor Ort kaum auskennt, seinen Wohn- und Geschäftssitz fernab der zu verkaufenden Immobilie hat und z.B. seinen Kaufinteressenten nicht einmal den Weg zur nächsten Schule beschreiben kann. Was nutzt ein Makler mit schickem Hochglanzbüro aus Berlin-Mitte, wenn dieser sich mit den Gegebenheiten und dem Markt hier vor Ort überhaupt nicht auskennt? Er setzt eventuell den Verkaufspreis falsch an, was dann richtig teuer für Sie als Verkäufer werden kann. 

Oft gibt es auch Kollegen, die einen völlig überzogenen Verkaufspreis ansetzen, nur um den Maklerauftrag zu ergattern. Kurz danach wird er dann mit Ihnen darüber verhandeln, den Preis wieder zu senken. Auf so ein "Wettbieten" lasse ich mich nicht ein. Mein Wohn- und Geschäftssitz ist hier in Oberkrämer, ich biete Ihnen mit meiner nunmehr fast 3 Jahrzehnte langen Erfahrung an, eine kostenlose Werteinschätzung Ihrer Immobilie anzufertigen, und dies unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren hier vor Ort. Sie erfahren von mir einen realistischen Verkaufspreis für Ihre Immobilie, genau wie die Kaufinteressenten von mir mit allen relevanten Informationen versorgt werden. Wir können gemeinsam von Anfang an mit einem realistischen Preis an den Markt gehen, so vermeiden Sie am Ende auch unnötige Preisverhandlungen.

Der erste Schritt ist die Terminvereinbarung, damit ich mir vor Ort einen umfassenden Eindruck Ihrer Immobilie verschaffen kann, Sie erhalten dann innerhalb von 1-2 Tagen von mir Ihre individuelle Werteinschätzung.

Mein weiterer Service bei Auftragsvergabe umfasst dann die gesamte Beratung, Betreuung und Abwicklung, beginnend mit der ersten Kontaktaufnahme, Sicherstellung der Finanzierungsmöglichkeiten der Kaufinteressenten, vollständige und kompetente Vorbereitung des notariellen Kaufvertrages, Kaufvertragsbesprechung mit allen Beteiligten, Herbeiholen aller erforderlichen Unterlagen, Kontrolle der Abwicklung nach dem Verkauf sowie umfassende Betreuung von Käufer und Verkäufer und vieles mehr.

Da diese Art von Kundenbetreuung zeit- und kostenintensiv ist und auch nur dann Sinn macht, wenn alle "an einem Strick ziehen" habe ich im Folgenden für Sie einige Informationen zur angebotenen kostenlosen Werteinschätzung Ihrer Immobilie zusammengestellt:

Was beinhaltet die kostenlose Werteinschätzung?
  • umfassende Besichtigung Ihrer Immobilie,
  • Fotodokumentation,
  • Überprüfung des Grundbuches,
  • Beschaffung der Liegenschaftskarte,
  • Informationen über den Bodenrichtwert und dessen Wirksamkeit für Ihr Grundstück,
  • schriftliche Zusammenstellung der Werteinschätzung sowie Erläuterung des Zustandekommens des vorgeschlagenen Verkaufspreises mit Offenlage aller wertbeinflussenden Faktoren,
  • Berücksichtigung von Vergleichswerten aus der Region/Umgebung,
  • Informationen über Regionale Kaufpreisentwicklung,
  • ausführliche Beratung zur Verkaufsstrategie mit entsprechender Empfehlung,
  • Erläuterungen zu den Möglichkeiten der Maklerbeauftragung und des Selbstverkaufes

Wann und für wen ist eine Werteinschätzung kostenlos?
Wenn Sie
  • Ihre Immobilie in absehbarer Zeit auch wirklich verkaufen möchten,
  • die Meinung eines ortsansässigen und erfahrenen Maklers einholen möchten,
  • einen ordentlichen Service erwarten und zu schätzen wissen und genau darauf großen Wert legen,
  • nicht mehrere Makler gleichzeitig beauftragen wollen,
  • das Besprochene mit dem Makler zur beidseitigen Sicherheit auch schriftlich fixieren möchten,
  • Interesse an einer realistischen Werteinschätzung haben,
  • mir als Ihren Makler gerne die Chance geben, Sie von der hervorragenden Qualität Arbeit zu überzeugen,
  • Ihren Makler als Ihren Partner sehen.

Wann ich keine kostenlose Werteinschätzung erstelle:
Wenn Sie
  • eine große Anzahl von Makler zu sich kommen lassen möchten, nur um dann den Auftrag an den "Meistbietenden" zu vergeben,
  • nur einen lockeren mündlichen Auftrag vergeben möchten,
  • keinen Makler-Alleinauftrag vergeben möchten,
  • nur mal so den Wert einer Immobilie erfahren möchten ohne ernsthafte Verkaufsaussichten,
  • das Zugesagte nicht schriftlich fixieren möchten,
  • besonderen Wert auf "Unverbindlichkeit" legen,
  • Makler nur beauftragen, weil Sie kostenlos für Sie arbeiten und der Käufer die Provision bezahlt,
  • in einem Makler nicht Ihren Partner auf Augenhöhe sehen möchten.
In diesem Fall empfehle ich, einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, der Ihnen ein kostenpflichtiges Wertgutachten erstellt, zu beauftragen und es dann einfach mal auf eigene Faust zu versuchen. Auch bei der Auswahl eines Sachverständigen würde ich empfehlen jemanden zu beauftragen, der sich mit den Gegebenheiten vor Ort auskennt. Gerne kann ich Ihnen eine entsprechende Empfehlung aussprechen.

Übrigens hat es in der jüngeren Vergangenheit mehrfach Verkäufe gegeben, bei denen ich einen nicht unerheblich höheren Kaufpreis erzielt habe, als vorab vom Eigentümer gedacht. Durch meine vollständige Werteinschätzung wurde unter Berücksichtigung der Situation vor Ort sowie einer realistischen Nachfrageeinstufung in Bezug auf das zu verkaufende Objekt ein Verkaufspreis veranschlagt, der die Erwartungen der Eigentümer übertroffen hat und am Ende auch erzielt wurde. 

Es kann sich also für Sie wirklich lohnen, gleich auf den richtigen Makler zu setzen. 

Oberkrämer-Immobilien Andreas H. Kallmeier - Ihr Makler in, aus und für Oberkrämer
...seit 1991!

 
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