In beiden oben genannten Fällen geht eigentlich alles kurz und schmerzlos. Es gibt eine Annonce, einen oder mehrere Besichtigungstermin(e), einen Notarvertrag und alles wird gut...Alles in allem recht unbürokratisch und ohne viel Umwege machbar.
Das war einmal, denn irgendwann ist der Politik und den Verbraucherschützern aufgefallen, dass der Maklervertrag ja über eine gewisse Distanz zustande gekommen ist. Somit wäre ja das Fernabsatzrecht anwendbar und es gelten gewisse Verbraucherschutzregeln, was an sich ja nichts Böses ist. Nun, genauer gesagt seit dem 13.06.2014, wurde es dann aber doch ein wenig aufwendiger für alle Beteiligten.
Wie ja allgemein bekannt ist, kann man z.B. Dinge, die man im Internet bestellt hat (also aus der Ferne), einfach wieder zurück schicken. Das ist nichts weiter, als den Kaufvertrag zu widerrufen. Sie kennen das, kaum hat man die Bestellung abgeschlossen gibt es erst einmal eine seitenlange email mit einer Widerrufsbelehrung und weiteren dahingehenden Informationen. Man hat ja schließlich 14 Tage lang ein Widerrufsrecht. Macht ja auch Sinn, wenn z.B. die bestellten Schuhe nicht passen muss man sie eben zurück schicken, man konnte sie ja schließlich vorab nicht anprobieren. Das muss einfach so sein, keine Frage.
Genau das gilt nun auch für Maklerverträge, die wie oben erwähnt außerhalb der Geschäftsräume des Maklers zustande gekommen sind. Sie als Interessent haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht zum Maklervertrag. Sie könnten also den Maklervertrag widerrufen, nachdem Sie bereits z.B. schon Kontakt mit dem Eigentümer hatten. In der Folge hieße das, das kein Vertrag zustande gekommen ist und Sie somit auch die Provision nicht zahlen müssten. Das haben Makler naturgemäß nicht so gerne.
Das bedeutet in der Folge, daß auch Sie bei Kontaktaufnahme zum Makler von diesem ersteinmal mit einer Widerrufsbelehrung versorgt werden. Wie gesagt, Sie wollten eigentlich nichts weiter als die Adresse der Immobilie, ein Exposé und/oder einen Besichtigungstermin, das war´s. Wie schön einfach war es einmal...? Nun müsste sich der Makler eigentlich wieder hinlegen und 14 Tage warten, bis Ihr Widerrufsrecht erloschen ist. Sicher macht das einen ganz besonders guten Eindruck bei Ihnen, wenn sich der geneigte Makler einfach nicht bei Ihnen meldet. Aber nicht ganz so witzig ist die Tatsache, daß das Haus oder Grundstück bis dahin vielleicht schon verkauft ist, denn vor Ihnen haben sich ja schon mehrere Interessenten gemeldet, deren Widerrufsrecht vielleicht schon abgelaufen ist oder die auf ihr Widerrufsrecht verzichtet haben.
Also, das Problem ist benannt, wo ist die Lösung?
Wieder ganz einfach: Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass Sie eine sog. "Verzichtserklärung" auf Ihr Widerrufsrecht abgeben können. Hier teilen Sie dem Makler ganz explizit mit, daß er doch bitte auf ausdrückliches Verlangen von Ihnen sofort mit seiner Arbeit anfangen soll, daß Sie auf Ihr Widerrufsrecht verzichten und dass Ihnen bekannt ist, daß Sie bei vollständiger Vertragserfüllung Ihr Widerrufsrecht verlieren.
Der Text der Verzichtserklärung könnte so lauten:
Ich bin einverstanden und verlange ausdrücklich, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Maklertätigkeit beginnen.
Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch Sie mein Widerrufsrecht verliere.
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Ort, Datum und Unterschrift
Sie können dies natürlich auch selbst frei formulieren, aber ob es dann kürzer wird...?
Im Klartext sagen Sie damit letztendlich: Lieber Makler, ich will nicht vom Maklervertrag zurücktreten und zahle dir die vereinbarte Provision sofern ich das angebotene Objekt kaufe. Wenn ich nicht kaufe dann bezahle ich auch nichts, Punkt. Die Besichtigung ist ja wohl umsonst, zumindest bei mir ist das so.
An sich ist auch das keine große Sache, jedoch besteht seitens der Interessenten stets eine gewisse Skepsis, wenn man gleich etwas unterschreiben soll. Verständlich. Natürlich denkt man dann, warum soll ich denn jetzt schon etwas unterschreiben? Ich will mir doch nur das Haus oder Grundstück ansehen oder ein Exposé haben. Zurecht sind Sie da skeptisch, das kann ich gut nachvollziehen. Aber ein seriöser Makler wird Ihnen das sicher in aller Ruhe erklären.
Und: Es führt leider kein Weg daran vorbei, sofern Sie nicht erst nach 14 Tagen das Exposé erhalten oder einen Besichtigungstermin vereinbaren möchten.
Um es einfach mal abschließend kurz zusammenzufassen:
Neu ist eigentlich nur, daß Sie seit 2014 auf Ihr gesetzliches Widerrufsrecht hingewiesen und darüber belehrt werden. Für einige Unsicherheit sorgt die Tatsache, daß Sie beim Makler gleich etwas unterschreiben sollen, nämlich eine Verzichtserklärung auf Ihr Widerrufsrecht, wenn Sie sofort einen Termin vereinbaren oder die Adresse erfahren möchten.
Viele Interessenten habe mir gegenüber geäußert, daß Sie befürchten, doch irgendetwas bezahlen zu müssen.
Daher an dieser Stelle der ausdrückliche Hinweis:
Ich verlange von keinem Interessenten Geld nur für Besichtigungen oder Übersendungen von Exposés. Eine Provision von Ihnen als Interessent und späteren Käufer müssen Sie an mich nur dann bezahlen, wenn im Exposé oder auf der Homepage ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass ich vom Käufer eine Provision verlange und Sie die angebotene Immobilie auch tatsächlich kaufen. Ansonsten müssen Sie an mich garantiert keine zusätzliche Provision zusätzlich zum angebotenen Kaufpreis bezahlen!
Sie haben also durch die Abgabe der Verzichtserklärung nichts zu befürchten.
Ein weiterer Weg ist der kürzere:
Sie begeben sich ganz einfach in die Geschäftsräume des Maklers und schließen dort den Maklervertrag. In diesem Fall steht Ihnen dann kein Widerrufsrecht zu. Das ist vergleichbar mit dem Paar Schuhe, welches Sie ja im Schuhgeschäft anprobieren könnten. Wie man allerdings einen Makler anprobiert hat sich mir aber bis heute nicht erschlossen... ;-)
Oft ist es bei mir auch so, daß die Maklerprovision vom Verkäufer übernommen wird. In diesem Fall haben Sie als Interessent bzw. Verbraucher kein Widerrufsrecht, da ich von Ihnen ja gar keine zusätzlichen Zahlungen verlange.
Die entsprechenden Schriftstücke finden Sie hier:
Sofern Sie also ausdrücklich verlangen, dass ich sofort mit meiner Tätigkeit beginne, Ihnen also ein Exposé mit Adresse zukommen lassen soll oder Sie einen Besichtigungstermin wünschen drucken Sie einfach die Verzichtserklärung aus, füllen diese kurz aus, scannen sie ein und mailen (oder schicken) mir diese.
Zum Ende noch einen herzlichen Dank, daß Sie sich die Zeit genommen haben, dies alles durchzulesen. Ich hoffe, hiermit etwas Klarheit in den Bürokratiedschungel Europa gebracht zu haben. Bitte nicht vergessen: Ich habe diese Gesetze nicht gemacht... ;-)